Wir danken
Herrn/Frau XY für die langjährige und
treue Tätigkeit für unser Unternehmen und haben verbunden mit
einer Zustiftung an die Internationale Stiftung Leben diese
Erinnerungsseite errichtet.
Herr XY / Frau XY war ein(e) ...
Er / Sie hat sich ausgezeichnet durch...
Seine / Ihre Art hat dazu beigetragen
das...
Gern können an dieser Stelle Verwandte,
Freunde aber auch Kollegen und Kolleginnen ebenfalls
unterstützen und so aktiv Gutes bewirken, unser Unternehmen
verdoppelt Ihre Unterstützung sehr gern bis zu einem
Gesamtbetrag von XY €.
In Erinnerung
an Herrn XY / Frau XY
Unternehmen XY: 1.000€
Herr XY: 100€ + Unternehmen
XY: 100€
Frau XY: 250€ + Unternehmen
XY: 250€
Anonym: 75€ + Unternehmen
XY: 75€
Anonym: 50€ + Unternehmen
XY: 50€
Gesamtbetrag: 1.950€
VITA
Bilder
 ...
In Erinnerung haben wir hier wichtige
Stadionen seines/ihres Lebens aufgeführt.
Abriss/Eigenschaften frei
wählbar:
Kopfdaten:
Alter | Familiestand |
Kinder | Ausbildung/Studium
Karriere im Unternhemen XY
allgemeine und besondere Wertung wie
Betriebszugehörigkeit, Position, Abteilung,
Personal-/Betriebsrat, Ausbilder, ...
berufsbezogene Besonderheiten (z. B.
Auszeichnungen von Kammern)
Mitarbeit in Projekt 1, Projekt 2, Projekt 3 ...
Hobbies
Ehrenamt
Auszeichnungen

Das Unternehmen gedenkt mit einer
Unterstützung an eine gemeinnützige Organsiation ihren ehemaligen
Mitarbeitern.
Ein Link zu
dieser Seite kann über all geteilt werden, z.B.:
* Intranet des
Unternehmens,
* der
Unternehmenszeitung und
* sozialen
Medien
* etc.
Das Projekt verbindet die
Mitarbeiter untereinander, sorgt für mehr Zusammenhalt sowie
Sichtbarkeit im Unternehmen und zeigt auch Stabilität nach
außen.
Die Erinnerungsseite ist eine
Anerkennung und Wertschätzung der Mitarbeiter und strahlt auch
in das private Umfeld. Der Arbeitgeber wirkt hierdurch nahbar
und schafft Verbundenheit. Es erhöht die Einsatzbereitschaft der
Mitarbeiter für das Unternehmen.
Für
Beträge ab 301 € und Angabe der Adresse kann eine
Spendenbescheinigung von der Stiftung ausgestellt werden. Bis
300 Euro genügt der Bankbeleg der Übweisung gegenüber dem
Finanzamt als Nachweis.
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